Rheinhessischer Dähnepokal 2026/27
Ausschreibung
Termine:
- 1. Termin: bis 15. November
- 2. Termin: bis 17. Januar
- 3. Termin: bis 14. Februar
- 4. Termin: bis 07. März
- 5. Termin: bis 21. März
Hinweis: Im Falle von weniger als 16 Anmeldungen entfällt der 4. Termin.
Ort und Zeit: Spieltag und Spielort des Schwarzspielers, 20 Uhr. Das Ergebnis muss spätestens zum Rundentermin gemeldet sein.
Anmeldeschluss: Anmeldung bis zum 18. Oktober
Teilnahmeberechtigt: Alle Spieler, die eine aktive Spielberechtigung für einen Verein aus Rheinland-Pfalz haben, der am Spielbetrieb des SB Rheinhessen teilnimmt.
Anmeldung:
Per Mail an TurnierleiterET@rheinhessenschach.de unter Angabe von:
- Name, Vorname
- Verein und Termin des Vereinsabends
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Turnierleiter: Tobias Berstler
Preise:
- 1. Platz: 75 €
- 2. Platz: 50 €
Bedenkzeit: 90 Minuten für 40 Züge + 30 Minuten für den Rest, 30 Sekunden Inkrement ab dem 1. Zug
Modus: K.o.-System. Die Auslosung erfolgt jeweils nach Ende der vorherigen Runde. Der Pokal wird zur DWZ-Auswertung eingereicht.
Stechen bei Remis:
- Einzelne Schnellschachpartie (15 Min. + 5 Sek. Inkrement ab 1. Zug) mit vertauschten Farben.
- Danach max. 4 Blitzpartien (3 Min. + 2 Sek. Inkrement ab 1. Zug), wobei die erste gewonnene Partie entscheidet.
- Falls immer noch keine Entscheidung: Armageddon-Partie mit 6 Minuten für Weiß und 5 Minuten für Schwarz.
Sonstiges:
Farbsonderregel: Stoßen zwei Spieler aufeinander, von denen einer ein Farbübergewicht von zwei Partien hat, werden die Farben getauscht.
Der Finalsieger qualifiziert sich für den Dähnepokal auf RLP-Ebene. Dieser findet voraussichtlich im April statt.
Daten und Veröffentlichung:
Mit der Anmeldung erklärt sich der Spieler mit der Verarbeitung und Veröffentlichung turnierbezogener Daten, Ergebnisse, Partien, Fotos und Spielberichte einverstanden. Der Veröffentlichung von Fotos kann schriftlich beim Turnierleiter widersprochen werden.
DWZ-Auswertung:
Der Spieler erklärt sich mit der Übermittlung der Turnierergebnisse zur DWZ-Auswertung an die zuständige Stelle einverstanden.
Sanktionsbestimmungen:
Bei der Manipulation von Spielergebnissen durch unzulässige Hilfsmittel unterwirft sich der Spieler der Sanktionsgewalt des Deutschen Schachbundes und des Schachbundes Rheinland-Pfalz gemäß deren Satzungen.